Winterreifenpflicht

Fahren mit Sommerreifen kann teuer werden

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Versicherung prüft, ob Unfall mit richtigen Reifen verhindert werden hätte können.

In Österreich gilt ja vom 1. November bis 15. April die situative Winterausrüstungspflicht . Doch nun stellen sich viele die Frage, was eigentlich passiert, wenn man im Winter mit Sommerreifen fährt. Die gute Nachricht zuerst: Wer im Winter mit Sommerreifen auf Österreichs Straßen unterwegs ist, hat, so lange kein Unfall passiert, nichts zu befürchten. „Die Winterreifenpflicht ist zwar eine Pflicht, diese muss aber nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen eingehalten werden“, erklärt Robert Wasner, Sachversicherungsvorstand von UNIQA Österreich. Die schlechte Nachricht ist, wenn doch etwas passiert, kann sich die Versicherung schadlos halten sofern es einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Reifen gibt.

Unterschied zwischen Haftpflicht und Kasko
Grundsätzlich muss man zwischen Schäden, die aus der Kfz-Haftpflicht und der Kfz-Kasko-Versicherung gedeckt sind, unterscheiden. Wie der Name schon sagt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, die immer für den Schaden an Dritten aufkommen muss. Was passiert aber, wenn der Fahrer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht hat? Auch in diesem Fall wird im ersten Schritt der Schaden an Dritten von der Versicherung übernommen. „Allerdings kann es dann in einem zweiten Schritt dazu kommen, dass sich die Versicherung an dem Schadenverursacher regressiert, sprich das Geld für den Schaden zurückfordert“, so Wasner.

Schnee und Kasko
Ähnlich verhält es sich bei der Kfz-Kaskoversicherung. Hier kann der Versicherer gänzlich abspringen. Ausschlaggebend für den Versicherer ist ebenfalls das Wetter zum Zeitpunkt des Unfalls und die Information, ob der Unfall mit den richtigen Reifen hätte verhindert werden können. Gibt es einen kausalen Zusammenhang, übernimmt die Versicherung einen Schaden in der Kfz-Kaskoversicherung in der Regel nicht.

Gilt für vier Räder
Übrigens auch der Mythos, es reicht aus, wenn auf den Antriebsrädern Winterreifen montiert sind, stimmt nicht. Die Winterreifenpflicht gilt immer für alle vier Reifen. Wer noch nicht beim Winterreifenwechsel war, sollte das also spätestens  jetzt nachholen. Die Winterreifenpflicht gilt zwischen dem 1. November und dem 15. April und mit Schneefall ist in unserem Alpenland jedenfalls zu rechnen.

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