Totales Chaos um Aus für Kurzparkzonen in Wien | Parksheriff

"Keinesfalls bezahlen"

Zahlreiche Parkstrafen in Wien zu Unrecht ausgestellt?

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Laut ÖAMTC sollen behördeninterne Softwareprobleme für ungerechtfertigte Strafzettel verantwortlich sein.

In Wien könnten zahlreiche Autofahrer fälschlicherweise einen Strafzettel fürs Falschparken bekommen haben. So wurden dem ÖAMTC in den vergangenen Tagen mehrere Fälle herangetragen, wonach Autobesitzer trotz gültigem Parkpickerl einen Strafzettel wegen Abstellen des Fahrzeuges ohne Parkschein erhalten haben. Der Autofahrerclub ging der Sache nach und konnte nach einem Telefonat mit einem Wiener Bezirksamt feststellen: behördeninterne Softwareprobleme haben offenbar dazu geführt, dass manche Verlängerungen von Parkpickerl nicht an die Parkraumüberwachung weitergeleitet wurden. "Parksheriffs wird somit bei der Überprüfung betroffener Fahrzeuge fälschlicherweise angezeigt, dass kein Parkpickerl vorhanden ist. Da natürlich auch kein Parkschein gelöst wurde, stellen sie einen Strafzettel aus", so Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste.
 

"Keinesfalls bezahlen"

Fahrzeuglenker, die in dem Parkpickerlbezirk, in dem sie leben, einen Strafzettel bekommen haben, sollten daher genauer hinsehen, ob der Tatvorwurf gerechtfertigt ist. "Wer einen aufrechten Bescheid und somit ein gültiges Parkpickerl hat, benötigt natürlich keinen Parkschein in seinem Bezirk", erklärt der Jurist. Wer dennoch ein Organmandat vorfindet, solle die Strafe keinesfalls bezahlen, sondern Einspruch erheben. Mitglieder des Mobilitätsclubs können sich an dessen Rechtsberatung wenden.
 

Kein Anspruch auf eine Rückzahlung

Wurde die Strafe hingegen bereits bezahlt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückzahlung. "Die Behörde wäre dennoch angehalten, im Sinne der Bürgerfreundlichkeit bereits geleistete Zahlungen gegen Nachweis des aufrechten Bescheids zurückzuerstatten – schließlich darf ein solcher Fehler nicht zulasten der Betroffenen gehen", gibt Martin Hoffer abschließend zu bedenken.
 
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